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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Back Maschinenbau & Vertrieb GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Back Maschinenbau & Vertrieb GmbH, ansässig am Kalkofen 7, 97702 Münnerstadt OT Reichenbach, hat das Amtsgericht Schweinfurt am 21.10.2024 um 09:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Unter dem Aktenzeichen IN 208/24 wurde diese Maßnahme getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Das Unternehmen, das durch die Geschäftsführerin Yvonne Back vertreten wird, steht ab sofort unter der strengen Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Matthias Reinel. Herr Reinel, mit Sitz in der Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, übernimmt die Verwaltung der Vermögenswerte der GmbH und sorgt dafür, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind. Dies schließt auch die Einziehung von Außenständen ein.

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Rechtsanwalt Matthias Reinel
Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg
Telefon: +49(931)359800
Telefax: +49(931)3598050
E-Mail: info@hwr-inso.de

Die Anordnung des Amtsgerichts zielt darauf ab, mögliche negative Einflüsse auf das Schuldnervermögen zu verhindern, während das Verfahren zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens läuft. Alle Vermögensverfügungen der Back Maschinenbau & Vertrieb GmbH, die ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen werden, sind ab diesem Zeitpunkt unwirksam.
Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder jeder betroffene Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über das Internet auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de und gilt als zugestellt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Die Beschwerde muss schriftlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schweinfurt, Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt, eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Auch die elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nur über die gesicherten elektronischen Übermittlungswege.

Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Insolvenzantragsverfahren und wird die finanzielle Lage der Back Maschinenbau & Vertrieb GmbH in den kommenden Wochen entscheidend beeinflussen. Gläubiger und betroffene Parteien sollten sich zeitnah über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls Ansprüche beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen.

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