Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der AOS Containerservice GmbH, ansässig in der Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.10.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 36a IN 4427/24 wurde Rechtsanwalt Michael Bohnhoff, mit Kanzleisitz in der Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Zudem wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche gegen unbewegliche Gegenstände, untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden einstweilen gestoppt.
Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin, also der AOS Containerservice GmbH, sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Transaktionen durchgeführt werden, die die Insolvenzmasse gefährden könnten. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Bohnhoff hat zudem die Befugnis, über Bankguthaben und sonstige Gelder der AOS Containerservice GmbH zu verfügen.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Michael Bohnhoff
Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock
Tel.: 0381 5634-060
Fax: 0381 5634-061
E-Mail: info@bohnhoff-rechtsanwaelte.de
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder jeder betroffene Gläubiger binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Wird die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet veröffentlicht, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) eingereicht werden.
Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Insolvenzentwicklung der AOS Containerservice GmbH. Die weiteren Entwicklungen des Verfahrens werden entscheidend für das Schicksal des Unternehmens und die Gläubiger sein.