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Insolvenzverfahren gegen Kristall UG: Vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren gegen die Kristall UG (haftungsbeschränkt), ansässig am Meermoor 5 in 27721 Ritterhude, wurde am 21.10.2024 um 08:15 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) unter dem Aktenzeichen 11 IN 10/21 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Michael Wimmer, wohnhaft in der Dürkheimer Straße 3, 28325 Bremen, steht nun unter strenger finanzieller Kontrolle. Verfügungen über das Vermögen der Kristall UG sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Uwe Kuhmann aus Bremen bestellt. Seine Kanzlei ist unter folgender Adresse und Kontaktinformation erreichbar:

Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Tel.: 0421/33061-0
Fax: 0421/33061-10
E-Mail: info@kuhmann.eu

Schuldner der Kristall UG werden ausdrücklich dazu aufgefordert, künftige Zahlungen und Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen, gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss kann von Interessierten und Gläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung können die Antragstellerin und gegebenenfalls auch Gläubiger sofortige Beschwerde einlegen. Insbesondere kann die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben werden. Für den Erfolg der Beschwerde ist es ratsam, diese auch zu begründen.

Amtsgericht Verden (Aller), 21.10.2024

Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Verden (Aller) einsehbar. Diese kann auf der Website abgerufen oder auf Anfrage zugeschickt werden.

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