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Insolvenzeröffnungsverfahren über Hand-zu-Hand UG: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
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Insolvenzeröffnungsverfahren über Hand-zu-Hand UG: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Hand-zu-Hand UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Fischers Allee 12a, 22763 Hamburg, am 18.10.2024 beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Unter dem Aktenzeichen 67g IN 232/24 wurde die Entscheidung getroffen, die am 11.08.2024 angeordneten Maßnahmen außer Kraft zu setzen.

Die Hand-zu-Hand UG, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142649 eingetragen ist und durch den Geschäftsführer Frank Doose vertreten wird, ist im Handel und der Produktion von Lebensmitteln tätig. Darüber hinaus agiert das Unternehmen als Komplementärin in Kommanditgesellschaften, die sich ebenfalls auf den Bereich Lebensmittel spezialisiert haben.

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen könnte das Unternehmen möglicherweise Schritte unternehmen, um seinen Geschäftsbetrieb fortzusetzen oder eine alternative Lösung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Lage des Unternehmens weiter entwickelt und welche Maßnahmen in den nächsten Schritten des Insolvenzverfahrens ergriffen werden.

Amtsgericht Hamburg, 18.10.2024

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