Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Immobiliko GmbH & Co. KG, ansässig am Jerusalemweg 18, 53424 Remagen, hat das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler am 21.10.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 6 IN 185/24 wurde entschieden, dass sämtliche Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer bestellt, die ihre Kanzlei in der Schlossstraße 9-11, 56068 Koblenz hat. Rechtsanwältin Kalbitzer übernimmt nun die Verantwortung, die Vermögensverhältnisse der Immobiliko GmbH & Co. KG zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren.
Kontakt der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Tel.: 0261-2917501-0
Fax: 0261 2917501-9
E-Mail: koblenz@pluta.net
Schuldner der Immobiliko GmbH & Co. KG werden aufgefordert, künftige Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen, um die Vermögenswerte zu schützen und den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Zahlungen oder Leistungen, die direkt an die Antragstellerin erfolgen, sind ohne die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin nicht rechtswirksam.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und den Gläubigern die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wird die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung durchgeführt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterschrieben werden. Sie soll die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und sollte nach Möglichkeit begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.10.2024
Mit dieser Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Verfahren zur Insolvenzeröffnung der Immobiliko GmbH & Co. KG gemacht worden. Betroffene Gläubiger und Vertragspartner sollten nun die weiteren Entwicklungen sorgfältig verfolgen und gegebenenfalls ihre Ansprüche bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin anmelden.