Am 18. Oktober 2024 erließ das Amtsgericht Mühlhausen im Verfahren über den Insolvenzantrag der Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG, Nordhäuser Straße 2, 99765 Heringen/Helme (Aktenzeichen IN 130/24), eine wichtige Korrektur bezüglich eines formalen Fehlers im ursprünglichen Beschluss. Das Gericht stellte fest, dass das Rubrum (die formale Bezeichnung der Parteien) in den Beschlüssen vom 17.10.2024 nicht korrekt war und nahm eine Berichtigung vor.
Die Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Haziri Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Flamur Haziri, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Die Firma, eingetragen beim Amtsgericht Jena unter der Handelsregisternummer HRA 504347, steht vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin, Rechtsanwalt Kristian Bielow, Kanzleisitz in der Lilienthalstraße 2, 04420 Markranstädt, hat die Interessen der Schuldnerin im Verfahren vertreten (Az.: 300.266-24).
In dem nun korrigierten Beschluss wurde festgehalten, dass das Rubrum der Beschlüsse zur Gutachterbestellung und zur vorläufigen Verwaltung, die am 17.10.2024 ergangen sind, falsch formuliert war. Der Grund dieser Berichtigung war ein formaler Fehler, der nun offiziell durch das Amtsgericht Mühlhausen berichtigt wurde.
Bedeutung der vorläufigen Verwaltung:
Mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens tritt in der Regel ein Insolvenzverwalter oder ein vorläufiger Verwalter auf den Plan, dessen Aufgabe es ist, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten. In diesem Fall wurde bereits in einem früheren Beschluss der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt, jedoch wurde die formelle Darstellung im ursprünglichen Beschluss fehlerhaft wiedergegeben und nun korrigiert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Mühlhausen kann die Schuldnerin oder betroffene Parteien binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese muss schriftlich beim Amtsgericht Mühlhausen eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung, wobei auch eine öffentliche Bekanntmachung im Internet als rechtswirksame Zustellung gilt.
Für den Fall, dass die Beschwerde elektronisch eingereicht werden soll, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, darunter die qualifizierte elektronische Signatur. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und den entsprechenden technischen Anforderungen sind auf der Webseite der Justiz unter www.justiz.de zu finden.
Dieses Verfahren wird in den kommenden Wochen und Monaten weitere Entwicklungen bringen, da die Insolvenzverwalterin eine umfassende Prüfung des Vermögens und der Schulden der Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG vornehmen wird, um die finanzielle Lage zu klären und mögliche Schritte zur Entschuldung oder Abwicklung des Unternehmens zu unternehmen.
Amtsgericht Mühlhausen, 18.10.2024