Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holtegel 2.0 GmbH, ansässig in der Eckernförder Landstraße 71, 24941 Flensburg, hat das Amtsgericht Flensburg mit dem Aktenzeichen 56 IN 319/24 am 17. Oktober 2024 um 20:30 Uhr Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet. Ziel dieser Anordnung ist die Sicherung des Schuldnervermögens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hintergrund und Maßnahmen:
Die Holtegel 2.0 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Paulig und Kim Wollesen, hat einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen gestellt. Um das Unternehmensvermögen vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani, mit Kanzleisitz in Kiel, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Holtegel 2.0 GmbH zu sichern und zu überwachen. Dies geschieht, um zu verhindern, dass während des Verfahrens Zeit wertvolle Unternehmensressourcen entzogen werden. Durani wird unter anderem prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Verfügungen über das Vermögen der GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses oder der Zustellung. Auch eine öffentliche Bekanntmachung kann als Zustellung gelten. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 17.10.2024