Am 18. Oktober 2024 wurde im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Envy Vertriebs GmbH, mit Sitz in der Neuen Rothofstraße 19, 60313 Frankfurt am Main, ein entscheidender Schritt eingeleitet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 810 IN 641/24 E) ordnete um 10:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin an.
Die Envy Vertriebs GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Zdravko Hrzek, wohnhaft in der Myliusstraße 11, 60323 Frankfurt am Main, befindet sich damit offiziell unter Aufsicht einer vorläufigen Insolvenzverwalterin. Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, mit Kanzleisitz in der Neuen Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Ab sofort sind jegliche Verfügungen über das Vermögen der Envy Vertriebs GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung von Frau Heidenfelder wirksam. Dies bedeutet, dass das Unternehmen keine finanziellen Entscheidungen oder Transaktionen mehr eigenständig durchführen kann, ohne die Zustimmung der Insolvenzverwalterin einzuholen. Die Aufgabe von Rechtsanwältin Heidenfelder besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine erste Einschätzung zur finanziellen Lage zu erstellen.
Interessenten oder Gläubiger, die weitere Informationen zu diesem Verfahren benötigen, können sich an die Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner wenden, die für die Verwaltung der Insolvenz beauftragt wurde. Frau Heidenfelder ist unter der Telefonnummer 069/ 68 97 47 60 oder per E-Mail an frankfurt@schneidergeiwitz.de zu erreichen. Weitere Details sind auch über die Webseite der Kanzlei unter www.schneidergeiwitz.de verfügbar.
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer möglichen Entschuldung der Envy Vertriebs GmbH getan. Es bleibt abzuwarten, ob sich eine Lösung zur Rettung des Unternehmens oder eine endgültige Insolvenz abzeichnet.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.10.2024