Dark Mode Light Mode

Insolvenzeröffnungsverfahren gegen JH Bausysteme GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der JH Bausysteme GmbH, ansässig Auf dem Bock 29 in 47669 Wachtendonk, hat das Amtsgericht Kleve am 17. Oktober 2024 um 14:57 Uhr wichtige Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens ergriffen. Die JH Bausysteme GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herbert Hubrach, befindet sich in wirtschaftlicher Schieflage, weshalb ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Bero-Alexander Lau, mit Kanzlei in Düsseldorf, ernannt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin, um das Vermögen zu sichern und weitere finanzielle Verluste zu verhindern.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

Verfügungen über das Vermögen der JH Bausysteme GmbH dürfen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getätigt werden. Dies schließt die Verwaltung von Bankguthaben und Forderungen ein. Gleichzeitig wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit sie bewegliche Gegenstände betreffen, ausgesetzt. Diese Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass das vorhandene Vermögen nicht weiter geschmälert wird, bis eine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren getroffen wird.

Aufforderung an Drittschuldner:

Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die Schulden bei der JH Bausysteme GmbH haben, wurden dazu aufgefordert, jegliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dies soll gewährleisten, dass alle finanziellen Mittel des Unternehmens zentral kontrolliert werden und keine unautorisierten Verfügungen mehr möglich sind.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Zustellungen können auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wonach die Frist mit dem zweiten Tag nach Veröffentlichung zu laufen beginnt.

Amtsgericht Kleve – 17.10.2024

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht FCA

Next Post

Vermisst in Hannover: Polizei sucht verzweifelt nach zehnjährigem autistischen Jungen aus Berlin