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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Klar Erdbau und Abbruch GmbH angeordnet: Gericht sichert Vermögenswerte und Gläubigeransprüche
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Klar Erdbau und Abbruch GmbH angeordnet: Gericht sichert Vermögenswerte und Gläubigeransprüche

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 227/24

Das Amtsgericht Neuruppin hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Klar Erdbau und Abbruch GmbH am 17. Oktober 2024 um 12:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Klar Erdbau und Abbruch GmbH, mit Sitz Am Hafen 1, 16727 Velten, ist im Handelsregister unter HRB 13682 NP eingetragen und wird von Geschäftsführer Markus Daniel Klar vertreten. Das Unternehmen ist auf die Planung und Durchführung von Bauleistungen, insbesondere im Tiefbau- und Abbruchbereich, spezialisiert.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt, der unter der Anschrift Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin tätig ist. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, die finanzielle Situation des Unternehmens zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine Verfügungen über das Vermögen der GmbH ohne seine Zustimmung erfolgen.

Anordnungen zur Sicherung des Vermögens und zur Gläubigerinformation
Das Amtsgericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen, die verhindern sollen, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen. Die Klar Erdbau und Abbruch GmbH ist daher verpflichtet, alle Verfügungen über ihr Vermögen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigen zu lassen. Diese Regelung umfasst die Verwaltung von Bankguthaben und die Einziehung von Forderungen des Unternehmens.

Rechtsanwalt Laboga ist berechtigt, alle notwendigen Auskünfte über die Vermögenslage der GmbH bei Dritten, wie Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern, einzuholen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Darüber hinaus hat das Gericht angeordnet, dass sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die GmbH eingestellt werden, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin kann die Klar Erdbau und Abbruch GmbH oder deren Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder, falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch in elektronischer Form erfolgen, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Neuruppin den ersten Schritt unternommen, um das Vermögen der Klar Erdbau und Abbruch GmbH zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Rechtsanwalt Sebastian Laboga wird nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau überprüfen und eine mögliche Sanierung oder Insolvenzabwicklung begleiten. Weitere Details zum Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin eingesehen werden.

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