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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG angeordnet: Vermögenssicherung und Aufsicht durch Gericht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 130/24

Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Mühlhausen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG aus Heringen/Helme eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, deren Hauptgeschäftsfeld in der Bau- und Stahlarmierungsbranche liegt und die im Handelsregister unter der Nummer HRA 504347 geführt wird, wird von Geschäftsführer Sevdailj Haziri vertreten. Die Entscheidung zur vorläufigen Verwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte der GmbH & Co. KG zu schützen und die Gläubigerinteressen zu sichern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel bestellt, der unter der Adresse Lindenbühl 24, 99974 Mühlhausen tätig ist. In dieser Funktion übernimmt Dr. Staufenbiel die Aufgabe, das Vermögen der Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG zu überwachen und sicherzustellen, dass Verfügungen nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden können.

Anordnungen zur Vermögenssicherung
Im Rahmen des Beschlusses hat das Amtsgericht Mühlhausen weitreichende Maßnahmen angeordnet, die das Vermögen der Gesellschaft unter strenge Aufsicht stellen. So dürfen Zahlungen der Drittschuldner – also die, die Gelder an die Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG schulden – nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Zudem wurde jegliche Zwangsvollstreckung untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betrifft.

Des Weiteren wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, alle bestehenden Bankkonten und Forderungen zu verwalten und dafür Sonderkonten zu eröffnen. Dies ermöglicht eine transparente und rechtssichere Verwaltung der Gelder, die in die Insolvenzmasse fließen. Dr. Staufenbiel wurde zudem beauftragt, zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft die anfallenden Verfahrenskosten decken kann und welche Schritte für eine potenzielle Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens erforderlich sind.

Rechtsmittelbelehrung
Die Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG und betroffene Gläubiger können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen nach der Verkündung oder Zustellung beim Amtsgericht Mühlhausen, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen, einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei bei elektronischen Einreichungen eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist.

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mühlhausen eingesehen werden. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen strebt das Gericht an, die Vermögenslage der Haziri Baustahlarmierung GmbH & Co. KG zu stabilisieren und eine transparente Verwaltung der Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger sicherzustellen.

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