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Vorläufige Insolvenzverwaltung für e4move GmbH eingeleitet: Amtsgericht Düsseldorf trifft Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 154/24

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der e4move GmbH, mit Sitz an der Königsallee 27, 40212 Düsseldorf, wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die e4move GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ismail Ari, mit Sitz in Neuss, hat am 17. Oktober 2024 um 09:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung auferlegt bekommen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Bückmann, ansässig in der Königsallee 66, 40212 Düsseldorf, vom Gericht bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der e4move GmbH nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und verhindert, dass das Unternehmensvermögen unkontrolliert verwendet wird.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Bückmann übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der e4move GmbH. Er ist dazu befugt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Zahlungen zu verwalten. Zudem sind alle Schuldner der e4move GmbH angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass keine Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen und das Unternehmen geordnet auf das weitere Insolvenzverfahren vorbereitet wird. Außerdem wurden bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, einstweilen eingestellt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Düsseldorf, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses, alternativ nach der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden.

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