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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dino Robotics GmbH angeordnet: Amtsgericht Karlsruhe erlässt Sicherungsmaßnahmen
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Dino Robotics GmbH angeordnet: Amtsgericht Karlsruhe erlässt Sicherungsmaßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 101 IN 931/24

Im Insolvenzantragsverfahren der AOK gegen die Dino Robotics GmbH, mit Sitz in der Greschbachstraße 3a, 76229 Karlsruhe, wurde am 17. Oktober 2024 um 14:30 Uhr vom Amtsgericht Karlsruhe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Entscheidung betrifft das Vermögen der Dino Robotics GmbH, die durch ihren Geschäftsführer Zhixing Xue vertreten wird. Die AOK, mit Betriebsnummer 29497095, tritt als antragstellende Gläubigerin auf.

Anordnung der vorläufigen Verwaltung und Aufgaben des Insolvenzverwalters
Um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern, wurde Rechtsanwalt Robert Gebhard, Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Dino Robotics GmbH über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, die finanziellen Interessen der Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse erfolgen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem die Aufgabe, das Vermögen der Dino Robotics GmbH zu überwachen und dessen Erhalt zu sichern. Weiterhin prüft er, ob ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, sowie die Aussicht auf eine mögliche Fortführung des Unternehmens.

Besondere Maßnahmen
Zu den weiteren Aufgaben von Rechtsanwalt Gebhard gehört die Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Dino Robotics GmbH. Auch eingehende Gelder dürfen ab sofort nur noch durch den Insolvenzverwalter entgegengenommen werden. Die kontoführenden Banken und Drittschuldner wurden angewiesen, Auskünfte über die Finanzlage der Dino Robotics GmbH ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu geben und keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten.

Zudem ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der Dino Robotics GmbH zu betreten und die Bücher und Geschäftspapiere des Unternehmens zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe kann sowohl die Dino Robotics GmbH als auch ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung des Beschlusses. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Karlsruhe einzureichen.

Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Karlsruhe einsehbar. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Dino Robotics GmbH bis zur endgültigen Klärung des Insolvenzantrags gesichert bleibt und die Gläubiger geschützt werden.

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