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Vorläufige Insolvenzverwaltung für DATAMOTOR GmbH: Amtsgericht Mainz ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 280 IN 177/24

Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Mainz im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DATAMOTOR GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die DATAMOTOR GmbH, ansässig in der Mombacher Straße 68, 55122 Mainz, wird durch Geschäftsführer Dr. Rene Sehi vertreten. Mit dem Beschluss zielt das Gericht darauf ab, das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser Rechtsanwälte bestellt. In seiner Funktion wird Dr. Jüchser dafür sorgen, dass Verfügungen über das Vermögen der DATAMOTOR GmbH nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen können. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen und somit die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Jüchser übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung der Vermögenswerte der DATAMOTOR GmbH. Alle Schuldner des Unternehmens sind ab sofort verpflichtet, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten. Dr. Jüchser wurde auch ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der DATAMOTOR GmbH einzuziehen und eingehende Gelder im Sinne der Insolvenzmasse zu verwalten.

Diese Sicherungsmaßnahmen, die nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet wurden, sollen die finanzielle Stabilität der DATAMOTOR GmbH gewährleisten und sicherstellen, dass Gläubiger bei der Verteilung der Vermögenswerte fair berücksichtigt werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die DATAMOTOR GmbH kann gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger des Unternehmens haben das Recht, Beschwerde einzureichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen wollen. Die Beschwerde muss beim Amtsgericht Mainz eingereicht werden, und es kommt für die Fristwahrung auf den Eingang der Beschwerdeschrift an.

Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz eingesehen werden. Mit dieser Maßnahme wird das Ziel verfolgt, das Vermögen der DATAMOTOR GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und geordnet zu verwalten.

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