Aktenzeichen: 60 IN 50/24
Das Amtsgericht Osnabrück hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bencare GmbH, mit Sitz in der Hansastraße 7a, 49134 Wallenhorst, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Bencare GmbH, deren Geschäftsführer Nico Hermans und Rita Hermans sind, steht somit unter besonderer Aufsicht, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern. Der Beschluss wurde am 18. Oktober 2024 um 10:00 Uhr erlassen.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna Kuleba von der Kanzlei Schoof & Partner, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen der Bencare GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin erfolgen. Dies soll gewährleisten, dass keine Vermögenswerte ohne Aufsicht abfließen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Anordnung und Aufgaben der Insolvenzverwalterin
Die Rechtsanwältin Anna Kuleba übernimmt die Aufgabe, die Finanzen und Vermögenswerte der Bencare GmbH zu verwalten und zu überwachen. Die Schuldner der Antragstellerin, also alle Personen oder Unternehmen, die der Bencare GmbH Gelder schulden, sind angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung der neuen Regelung zu leisten.
Diese Maßnahmen sind typisch im Rahmen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu stabilisieren und die Verteilung von Vermögenswerten im Sinne der Gläubiger zu sichern.
Rechtsmittelbelehrung
Die Antragstellerin, also die Bencare GmbH, hat das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger des Unternehmens können eine Beschwerde einreichen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Frage stellen wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die weiteren Schritte im Verfahren werden maßgeblich von den Untersuchungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin abhängen, die nun die finanziellen Verhältnisse der Bencare GmbH im Detail prüft.