Mehrere Verbände haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt und fordern eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland. Insgesamt 26 Organisationen, darunter der Deutsche Juristinnenbund, drängen auf eine Reform des aktuellen Rechts. Die Präsidentin des Juristinnenbundes, Ursula Matthiessen-Kreuder, erklärte, dass der Gesetzgeber nun keine Ausrede mehr habe, die längst überfällige Reform weiter zu verzögern.
Der vorgelegte Entwurf sieht vor, dass ein Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 22. Schwangerschaftswoche auf Wunsch der Schwangeren legal und ohne strafrechtliche Konsequenzen möglich sein soll. Dies würde eine erhebliche Lockerung der bestehenden Regelungen bedeuten. Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei, sofern eine Pflichtberatung durchgeführt wurde.
Die Verbände argumentieren, dass die aktuellen Regelungen Frauen in einer ohnehin schwierigen Lage zusätzlich unter Druck setzen und nicht mehr zeitgemäß seien. Der neue Entwurf zielt darauf ab, das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu stärken und den Zugang zu sicheren medizinischen Eingriffen zu erleichtern. Befürworter der Reform betonen die Notwendigkeit, Frauen die Entscheidung über ihren eigenen Körper zu überlassen und den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht zu entfernen.
Kritiker des Entwurfs äußern Bedenken, insbesondere in Bezug auf den Schutz des ungeborenen Lebens und mögliche ethische Konflikte. Die Diskussion über die Legalisierung von Abtreibungen bleibt daher emotional und polarisiert, während der politische Druck auf den Gesetzgeber wächst, eine klare Position zu beziehen und die Rechte von Frauen zu modernisieren.