Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine eindringliche Warnung bezüglich der Angebote des Unternehmens Quantum Ai Österreich. Das Unternehmen, das auf seiner Webseite https://quantum-ai.at Finanzdienstleistungen anbietet, ist nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Insbesondere ist es Quantum Ai Österreich untersagt, den Handel mit Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. c des Bankwesengesetzes (BWG) anzubieten.
Diese Warnung der FMA stützt sich auf die Bestimmungen des § 4 Abs. 7 BWG, welcher der Aufsichtsbehörde das Recht gibt, öffentliche Hinweise über nicht autorisierte Anbieter zu veröffentlichen. Die FMA unterstreicht die Bedeutung einer entsprechenden Konzession für alle Unternehmen, die in Österreich Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren. Diese Genehmigung dient dem Schutz der Verbraucher und der Stabilität des Finanzmarktes.
Verbraucher, die erwägen, Finanzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, werden dringend aufgefordert, sich zu vergewissern, dass das jeweilige Unternehmen von der FMA zugelassen ist. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der FMA überprüft werden, die eine verlässliche Quelle für Informationen über autorisierte Anbieter darstellt.
Die FMA warnt vor der Gefahr, bei nicht lizenzierten Anbietern finanzielle Verluste zu erleiden. Es wird geraten, bei Zweifeln an der Seriosität eines Anbieters Vorsicht walten zu lassen und sich vorab umfassend zu informieren, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:
FMA warnt vor Angeboten der Quantum Ai Österreich
Veröffentlichungsdatum: 18. Oktober 2024 | Kategorien:
Warnung
Die FMA warnt vor Angeboten der
Quantum Ai Österreich
Web: https://quantum-ai.at/
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher den Handel mit Finanzinstrumenten nach § 1 Abs 1 Z 7 lit c Bankwesengesetz nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.