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Amtsgericht Neuruppin ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Klar Erdbau und Abbruch GmbH an: Vermögenssicherung und Aufsicht durch Insolvenzverwalter
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Amtsgericht Neuruppin ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Klar Erdbau und Abbruch GmbH an: Vermögenssicherung und Aufsicht durch Insolvenzverwalter

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 227/24

Das Amtsgericht Neuruppin hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Klar Erdbau und Abbruch GmbH am 17. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Am Hafen 1, 16727 Velten ist auf Tiefbau- und Abbrucharbeiten spezialisiert und wird von Geschäftsführer Markus Daniel Klar vertreten. Der Beschluss zielt darauf ab, die Vermögenswerte der GmbH zu sichern und die Gläubigerinteressen zu schützen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt, dessen Kanzlei in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin ansässig ist. Ab sofort wird Herr Laboga die Vermögensverwaltung des Unternehmens überwachen und sicherstellen, dass alle Verfügungen der Klar Erdbau und Abbruch GmbH nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen können.

Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte
Das Amtsgericht hat umfassende Maßnahmen nach §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet, um die Vermögenswerte des Unternehmens vor unkontrollierten Abflüssen zu schützen. Rechtsanwalt Laboga ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder in die Insolvenzmasse zu verwalten. Außerdem ist er ermächtigt, Auskünfte über die finanzielle Situation der GmbH bei Dritten, wie Banken, Versicherungen und Vertragspartnern, einzuholen.

Die Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die der Klar Erdbau und Abbruch GmbH noch Zahlungen schulden, sind angewiesen, diese ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zusätzlich wurden laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände.

Rechtsmittelbelehrung
Die Klar Erdbau und Abbruch GmbH oder andere betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einreichung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin, einzureichen oder kann auch per Telefax oder elektronisch übermittelt werden. Elektronische Einreichungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und den gesetzlichen Anforderungen der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin einsehbar. Mit dieser Anordnung verfolgt das Gericht das Ziel, die finanzielle Stabilität der Klar Erdbau und Abbruch GmbH zu wahren und eine gerechte Vermögensverteilung im Interesse der Gläubiger zu gewährleisten.

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