Dark Mode Light Mode

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der jmw innovation GmbH: Amtsgericht Charlottenburg setzt Insolvenzverwalter ein

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36j IN 6147/24

Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg zum Schutz der Vermögenswerte der jmw innovation GmbH mit Sitz in der Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, vorläufige Sicherungsmaßnahmen im laufenden Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Das Unternehmen, im Handelsregister unter HRB 114387 geführt und vertreten durch den Geschäftsführer Marijan Jordan, sieht sich somit Einschränkungen und Kontrollen bei der Verwaltung seines Vermögens gegenübergestellt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Semmelmann, mit Kanzleisitz in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Herr Semmelmann übernimmt ab sofort die Aufgabe, alle Verfügungen über Vermögenswerte der jmw innovation GmbH zu genehmigen. Darüber hinaus sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag ausgesetzt.

Gerichtliche Anordnungen und Verantwortlichkeiten des Insolvenzverwalters
Die Anordnungen des Gerichts nach §§ 21, 22 InsO dienen dazu, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der jmw innovation GmbH zu verhindern. Gemäß diesen Bestimmungen ist die GmbH nun nicht mehr befugt, eigenständig über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Alle finanziellen Handlungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Aufgaben von Rechtsanwalt Semmelmann umfassen daher nicht nur die Kontrolle und Genehmigung von Vermögensdispositionen, sondern auch die Überwachung aller Bankkonten und Forderungen des Unternehmens.

Die Anordnung wird in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht, in dem sie für die Dauer ihrer Gültigkeit gespeichert bleibt. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird diese Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt die Löschung der Informationen ebenfalls sechs Monate nach der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss haben die Schuldnerin sowie die Gläubiger das Recht, eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingereicht werden. Die Frist beginnt ab der Verkündung der Entscheidung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Für eine wirksame Fristeinhaltung ist jedoch der Eingang bei dem Amtsgericht Charlottenburg maßgeblich.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Beschwerden und andere Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Einfache E-Mails genügen hierbei jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg, wie dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts, eingereicht werden. Die genauen Anforderungen und sichere Übermittlungswege werden in der Zivilprozessordnung und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt, weitere Informationen hierzu finden sich unter www.justiz.de.

Das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Charlottenburg führt das Verfahren weiter, um die Vermögenssituation der jmw innovation GmbH zu sichern und zu bewerten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über KK Gerüstbau & Abbruch GmbH eingeleitet: Gerichtliche Maßnahmen und Schutz der Gläubiger

Next Post

Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden – Gesetzentwurf liegt vor