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Vorläufige Insolvenzverwaltung über KK Gerüstbau & Abbruch GmbH eingeleitet: Gerichtliche Maßnahmen und Schutz der Gläubiger

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 662/24

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 17. Oktober 2024 um 10:00 Uhr in einem Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der KK Gerüstbau & Abbruch GmbH mit Sitz in der Neckartalstraße 87, 64760 Oberzent, angeordnet. Die Geschäftsführung des Unternehmens liegt in den Händen von Herrn Sokol Xhaferri, der ebenfalls an der oben genannten Adresse ansässig ist.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katrin Kühne aus der Kanzlei Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 06151 862402 0 sowie per Fax unter 06151 862402 50 und E-Mail info@hendriock.de erreichbar. Frau Kühne übernimmt mit sofortiger Wirkung die Verwaltung und Kontrolle über die finanzielle Lage des Unternehmens.

Gerichtliche Anordnungen und Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Amtsgericht Darmstadt angeordnet, dass jegliche Verfügungen der KK Gerüstbau & Abbruch GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam sind. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der KK Gerüstbau & Abbruch GmbH verboten, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle eingehenden Gelder ausschließlich über Frau Kühne abzuwickeln. Sie ist befugt, Bankguthaben und weitere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs-Urteils vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zudem ermächtigt, von Finanzbehörden, Banken, Sparkassen sowie vom Kraftfahrbundesamt Informationen und Abschriften aller Dokumente anzufordern, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zur KK Gerüstbau & Abbruch GmbH stehen. Diese Behörden und Institutionen wurden dazu aufgefordert, Frau Kühne alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die auch dem Unternehmen selbst zugänglich wären.

Fazit und Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung der KK Gerüstbau & Abbruch GmbH markiert einen entscheidenden Schritt im Umgang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens. Die Anordnungen des Gerichts sollen nicht nur die verbliebenen Vermögenswerte des Unternehmens sichern, sondern auch den Gläubigern den bestmöglichen Schutz bieten. Frau Rechtsanwältin Kühne wird nun die finanzielle Lage des Unternehmens genauestens analysieren und sicherstellen, dass alle eingehenden Gelder und Forderungen unter strengster Kontrolle für die spätere Insolvenzmasse verwaltet werden.

Das Verfahren wird weiter vor dem Amtsgericht Darmstadt fortgeführt.

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