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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Hai Yen Supermarket GmbH & Co. KG angeordnet: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens eingeleitet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Hai Yen Supermarket GmbH & Co. KG angeordnet: Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1508 IN 10617/24

Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht München im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Hai Yen Supermarket GmbH & Co. KG, ansässig in der Albert-Roßhaupter-Straße 52-54, 81369 München, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Hai Yen Supermarket Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die wiederum durch die Geschäftsführerin Herz Alaine geführt wird.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Geiger, Oskar-von-Miller-Ring 34-36, 80333 München, bestellt. Herr Geiger ist erreichbar unter der Telefonnummer +49(89)24440930 sowie per Telefax unter +49(89)244409365 und per E-Mail an muenchen@schneidergeiwitz.de.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurden umfassende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO eingeleitet. Dazu gehört insbesondere, dass alle Verfügungen der Hai Yen Supermarket GmbH & Co. KG über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, die ausschließlich von Rechtsanwalt Geiger vorgenommen werden dürfen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass in der Zwischenzeit Vermögenswerte abfließen oder Ansprüche gegen das Unternehmen unkoordiniert geltend gemacht werden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wird dabei helfen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu stabilisieren und die Gläubigerinteressen zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann von der Schuldnerin sowie von den Gläubigern eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder, falls die Verkündung nicht stattgefunden hat, mit der Zustellung der Entscheidung. Die öffentliche Bekanntmachung gilt nach zwei Tagen als bewirkt und kann als Fristbeginn herangezogen werden.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Alternativ kann die Erklärung auch bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden, wobei das fristgerechte Eintreffen der Beschwerde beim Amtsgericht München entscheidend ist. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Beschwerdeschrift die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass die Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg, wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), übermittelt werden. Genauere Informationen zur elektronischen Übermittlung sind in der Zivilprozessordnung und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt. Weitere Details und technische Anforderungen finden sich auf der Webseite www.justiz.de.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Amtsgericht München das Ziel, die Vermögenswerte der Hai Yen Supermarket GmbH & Co. KG zu sichern, bis eine Entscheidung über das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren getroffen werden kann.

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