Aktenzeichen: 110 IN 418/24
Das Amtsgericht Ravensburg hat am 19. Juli 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Glas Welt Süd GmbH, ansässig in der Hauptstraße 71, 88074 Meckenbeuren, vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Geschäftsführerin des Unternehmens, Frau Mirela Salzbrunn, ist verpflichtet, im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung sämtliche Vermögensverfügungen durch den bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigen zu lassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch bestellt. Die Kanzlei von Dr. Rösch ist unter Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, ansässig. Er ist telefonisch unter 0751 9771990 und per Fax unter 0751 97719920 sowie per E-Mail unter info@danckelmann.de erreichbar.
Anordnungen zur Sicherung der Vermögenswerte
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht zur Vermeidung nachteiliger Vermögensveränderungen entschieden, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Glas Welt Süd GmbH, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände, nicht mehr zulässig sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag ausgesetzt. Dr. Rösch wurde zudem ermächtigt, sämtliche Bankguthaben sowie Forderungen des Unternehmens einzuziehen und verwaltend entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Bankkonten sowie die Außenstände der Glas Welt Süd GmbH. Zu diesem Zweck wird er auch Sonderkonten einrichten, auf denen die eingehenden Gelder der GmbH für die spätere Insolvenzmasse gesammelt werden. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet. Auch Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen an die Schuldnerin ab sofort ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Untersuchungsbefugnisse und Transparenzanforderungen
Dr. Rösch hat das Recht, die Geschäftsräume der Glas Welt Süd GmbH zu betreten und dort erforderliche Nachforschungen durchzuführen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm uneingeschränkten Zugang zu allen geschäftlichen Unterlagen und Kontoinformationen zu gewähren und diese bei Bedarf bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren auszuhändigen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der GmbH geschützt und die Vermögensverhältnisse vollständig geklärt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts Ravensburg kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Sollte eine öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO erfolgen, gilt die Zustellung als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage vergangen sind. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40 – 44, 88212 Ravensburg, eingereicht werden.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Rechtsbehelfe können auch in Form eines elektronischen Dokuments eingereicht werden. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist jedoch nicht zulässig. Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Übermittlung von Rechtsbehelfen sind auf der Webseite www.ejustice-bw.de verfügbar. Sollte eine elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich sein, ist die Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften zu begründen und auf Verlangen durch ein elektronisches Dokument zu ergänzen.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Glas Welt Süd GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag geschützt und eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens gewährleistet wird. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Ravensburg fortgeführt.