Aktenzeichen: 12 IN 1745/24
Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Elektro-Süßer GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Von dem Lauch 15, 70567 Stuttgart und im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 721049 eingetragen, wird durch seinen Geschäftsführer Fredrik Ljungman vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Mucha bestellt, der seine Kanzlei in der Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart betreibt. Herr Mucha ist telefonisch unter 0711 96689 0 und per Fax unter 0711 96689 19 erreichbar und übernimmt nun die Aufgabe, die finanziellen Angelegenheiten der Elektro-Süßer GmbH zu überwachen und deren Vermögen zu sichern.
Gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssicherung
Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) ist es der Elektro-Süßer GmbH untersagt, eigenständig über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Alle Verfügungen des Unternehmens bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies schließt die Verwaltung von Bankkonten und die Einziehung von Außenständen ein. Rechtsanwalt Mucha ist berechtigt, alle Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Zudem sind Drittschuldner, die der Elektro-Süßer GmbH Zahlungen schulden, angewiesen, diese Gelder nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Des Weiteren hat das Gericht angeordnet, dass jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen ausgesetzt werden, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag eingestellt.
Untersuchungs- und Prüfungsauftrag des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überprüfen, ob dieses zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Darüber hinaus ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Elektro-Süßer GmbH zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Nachforschungen anzustellen. Rechtsanwalt Mucha hat ebenfalls die Aufgabe, zu prüfen, ob die finanziellen Rahmenbedingungen für eine mögliche Fortführung des Unternehmens gegeben sind.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Anordnungen des Amtsgerichts Stuttgart kann die Elektro-Süßer GmbH oder deren Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist nach § 9 InsO zwei Tage nach der Veröffentlichung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen oder können zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, wobei jedoch eine einfache E-Mail den Anforderungen nicht genügt.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Amtsgericht Stuttgart das Ziel, das Vermögen der Elektro-Süßer GmbH zu sichern und eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewährleisten. Das Verfahren wird weitergeführt, um eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die damit verbundenen nächsten Schritte zu treffen.