Dark Mode Light Mode
Vorläufige Insolvenzverwaltung über Extra Team GmbH eingeleitet: Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Vorläufige Insolvenzverwaltung über EIET Klier GmbH angeordnet: Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Staatsanwaltschaft Münster

Vorläufige Insolvenzverwaltung über EIET Klier GmbH angeordnet: Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 110 IN 418/24

Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Amberg im Verfahren über den Insolvenzantrag der EIET Klier GmbH mit Sitz in der An der Vils 4, 92249 Vilseck, vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Erhaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die im Handelsregister unter HRB 4635 eingetragene GmbH wird durch ihre Geschäftsführung vertreten und ist in enger Abstimmung mit ihren Verfahrensbevollmächtigten der Kanzlei Espenhain & Espenhain tätig, deren Sitz sich in der Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, befindet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Meyer bestellt, der unter der Adresse Kurfürstenring 4, 92224 Amberg, erreichbar ist. Die Kanzlei ist telefonisch unter +49(9621)9110-0 und per Telefax unter +49(9621)9110-1200 sowie per E-Mail an stephan.meyer@schwartz.eu erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen zur Vermögenssicherung
Das Gericht hat angeordnet, dass ab sofort alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsanwalt Meyer wurde ermächtigt, sämtliche Forderungen der GmbH einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Darüber hinaus sind alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die EIET Klier GmbH, mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen, untersagt. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag eingestellt.

Ziel dieser Anordnungen ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und sicherzustellen, dass im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern zu ermöglichen. Diese Maßnahmen erlauben es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, die finanzielle Situation der EIET Klier GmbH genau zu überprüfen und alle Vermögenswerte zu sichern.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Gerichts kann durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg, eingereicht werden. Die Frist beginnt ab der Verkündung der Entscheidung oder – falls diese nicht öffentlich verkündet wird – mit ihrer Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung. Eine öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als zugestellt und kann zum Fristbeginn herangezogen werden.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Beschwerden können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg, wie das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), übermittelt werden. Weitere Informationen zur sicheren Übermittlung und den Anforderungen sind auf der Webseite www.justiz.de zu finden.

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters setzt das Amtsgericht Amberg klare Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Stabilisierung der EIET Klier GmbH, um die Gläubigerinteressen zu wahren und eine gerechte Lösung zu finden. Das Verfahren wird weiter fortgeführt, um die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin im Detail zu prüfen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Extra Team GmbH eingeleitet: Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Next Post

Staatsanwaltschaft Münster