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Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden – Gesetzentwurf liegt vor

Tumisu (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse bis Ende 2028 zu verlängern. Justizminister Marco Buschmann hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt wurde. Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, die bestehende Regelung um weitere drei Jahre zu verlängern, um Mieter in angespannten Wohnungsmärkten besser zu schützen.

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei neuen Verträgen unverhältnismäßig stark ansteigen. Konkret dürfen Vermieter in den betroffenen Gebieten die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen. Ziel ist es, die Preisentwicklung in besonders gefragten Wohnlagen zu bremsen und Mieter vor überzogenen Kostensteigerungen zu schützen.

Aktuell gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Mit der geplanten Verlängerung möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Mieter auch in den kommenden Jahren vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Ob die Regelung in einem bestimmten Gebiet greift, wird weiterhin von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. Diese entscheiden, in welchen Regionen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, sodass die Mietpreisbremse dort angewendet werden kann.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist Teil eines größeren Vorhabens der Regierung, die Wohnraumknappheit in vielen deutschen Städten und Ballungsgebieten in den Griff zu bekommen. Angesichts der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wird auch über weitere Maßnahmen diskutiert, um die Situation für Mieter zu verbessern, darunter der Bau zusätzlicher Sozialwohnungen und stärkere Kontrollen gegen Mietwucher.

Kritiker der Mietpreisbremse weisen jedoch darauf hin, dass die Regelung allein nicht ausreiche, um das Problem der steigenden Mieten nachhaltig zu lösen. Sie fordern umfassendere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine verstärkte Förderung des Wohnungsbaus und Anreize für private Investitionen in neuen Wohnraum. Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird in diesem Kontext als ein notwendiger Schritt gesehen, jedoch nicht als endgültige Lösung für den angespannten Wohnungsmarkt.

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