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FMA verhängt Geldstrafe gegen Swiss Life Select Österreich GmbH: Verstöße gegen Wertpapieraufsichtsgesetz festgestellt

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Swiss Life Select Österreich GmbH, als Rechtsnachfolgerin der Select INVESTMENT GmbH, eine Geldstrafe in Höhe von 16.100 Euro auferlegt. Diese Sanktion erfolgte im Rahmen einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG), wie die FMA am 17. Oktober 2024 bekanntgab. Grund für diese Maßnahme sind Verstöße gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, welche die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ergänzt.

Die Untersuchungen der FMA ergaben, dass die Select INVESTMENT GmbH in zwei wichtigen Bereichen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprach:

Verstoß gegen Dokumentationspflichten:
Im Rahmen einer Mitarbeiterüberlassung unterließ es die Select INVESTMENT GmbH, die erforderlichen Dokumentationen vollständig und ordnungsgemäß zu führen. Diese Dokumentationspflichten sind von zentraler Bedeutung für die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Entscheidungen und Prozessen im Finanzsektor und dienen der Absicherung sowohl des Unternehmens als auch der Kunden.

Fehlverhalten im Kundeninteresse:
Darüber hinaus stellte die FMA fest, dass das Unternehmen in einem spezifischen Fall nicht im bestmöglichen Interesse eines Kunden gehandelt hat. Dies widerspricht den Grundsätzen der MiFID II-Richtlinie, die darauf abzielt, den Schutz von Anlegern zu stärken und sicherzustellen, dass Finanzdienstleister stets das Kundeninteresse an erster Stelle setzen.

Die FMA unterstreicht, dass die Sanktion in Form einer beschleunigten Verfahrensbeendigung verhängt wurde. Dies bedeutet, dass die Swiss Life Select Österreich GmbH die festgestellten Verstöße anerkannt hat, wodurch das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden konnte. Die FMA betont ihre Verpflichtung, gegen Regelverstöße im Finanzdienstleistungssektor konsequent vorzugehen, um Vertrauen und Integrität im österreichischen Finanzmarkt zu gewährleisten.

Durch die Auferlegung dieser Geldstrafe soll die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften im Finanzsektor verstärkt und ein deutliches Zeichen für die Relevanz der Kundenschutzrichtlinien gesetzt werden.

Hier die Originalwarnung der FMA Österreich:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Swiss Life Select Österreich GmbH als Rechtsnachfolgerin der Select INVESTMENT GmbH wegen Verletzung von Vorschriften des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018
Veröffentlichungsdatum: 17. Oktober 2024 | Kategorien:

Sanktion

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat gegen die Swiss Life Select Österreich GmbH als Rechtsnachfolgerin der Select INVESTMENT GmbH eine Geldstrafe von 16.100 Euro verhängt. Es handelt sich um eine beschleunigte Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG). Grund sind Verstöße der Select INVESTMENT GmbH gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II). Zum einen hat die Select INVESTMENT GmbH bei einer Mitarbeiterüberlassung gegen Dokumentationspflichten verstoßen. Zum anderen hat sie bei einem Kunden nicht im bestmöglichen Kundeninteresse gehandelt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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