Aktenzeichen: 580 IN 683/24
Das Amtsgericht Schwerin hat am 17. Oktober 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, die ihren Sitz in der Gerberstraße 2-4, 19306 Neustadt-Glewe hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRA 4443 eingetragen ist, wird durch die Deutsche Edelfisch DEG Capital GmbH als Komplementärin vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas Rebel, ansässig in der Valentinskamp 70, 20354 Hamburg, bestellt. Ab sofort übernimmt er die Aufgabe, die Vermögenswerte der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG zu sichern und die finanzielle Situation des Unternehmens zu überwachen.
Sicherungsmaßnahmen zur Vermögensverwaltung
Das Gericht hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die Verwaltung und Verfügung über das Vermögen des Unternehmens stark eingeschränkt. Alle Verfügungen der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Zudem sind alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände.
Rechtsanwalt Rebel wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen. Er ist zudem befugt, bei Banken, Versicherungen und Behörden Auskünfte über die Vermögenslage der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG einzuholen. Die Drittschuldner des Unternehmens wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Ermächtigungen und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Als vorläufiger Insolvenzverwalter hat Herr Rebel das Recht, Sonderkonten zu eröffnen, um die Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft transparent zu verwalten. Diese Sonderkonten gewährleisten, dass die Gelder getrennt und ausschließlich im Interesse der Gläubiger verwendet werden. Seine Aufgabe besteht auch darin, zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses beim Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 – 2, 19053 Schwerin, eingereicht werden. Die Beschwerde kann schriftlich, per Telefax oder elektronisch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Hierbei sind die Vorgaben der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) und die gesetzlichen Bestimmungen zur qualifizierten elektronischen Signatur zu beachten.
Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Schwerin kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und den angeordneten Maßnahmen zielt das Gericht darauf ab, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu prüfen und die Gläubigerinteressen zu schützen.