Aktenzeichen: 56 IN 323/24
Am 16. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Flensburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Dücker GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Neustadt 16, 24939 Flensburg und im Handelsregister unter HRB 7402 FL eingetragen, wird durch den Geschäftsführer Claas Dücker vertreten. Die Dücker GmbH, geführt von Geschäftsführer Jens Dücker, hat einen Insolvenzantrag gestellt, um die Vermögenslage des Unternehmens zu stabilisieren und eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm bestellt, der in der Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg, ansässig ist. Herr Grimm ist telefonisch unter 0461 86070 und per Fax unter 0461 8607185 erreichbar. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen der Dücker GmbH zu sichern und sicherzustellen, dass alle Vermögensverfügungen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam sind.
Gerichtliche Anordnungen zur Sicherung des Vermögens
Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht verfügt, dass sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Dücker GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtskraft erlangen. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsanwalt Grimm ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und alle eingehenden Gelder in Empfang zu nehmen. Drittschuldner, die Zahlungen an die Dücker GmbH leisten müssen, wurden angewiesen, diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Des Weiteren sind alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliche Gegenstände, untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der Dücker GmbH zu schützen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens während der Insolvenzprüfung zu stabilisieren.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Dücker GmbH oder deren Gläubigern durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht öffentlich verkündet wird, mit deren Zustellung. Eine öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt ebenfalls als wirksame Zustellung und setzt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung in Gang.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, zum Beispiel über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen zu den Anforderungen an die elektronische Einreichung sind auf der Webseite www.justiz.de verfügbar.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt das Amtsgericht Flensburg das Ziel, das Vermögen der Dücker GmbH zu schützen und die Gläubigerinteressen zu wahren, während eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erfolgt. Das Verfahren wird weitergeführt, um zu klären, ob eine Eröffnung des formellen Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist und wie das Vermögen des Unternehmens im Interesse der Gläubiger bestmöglich gesichert werden kann.