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Vorläufige Insolvenzverwaltung über HSS – Hanse GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 319/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HSS – Hanse GmbH, Marshallweg 6, 22111 Hamburg, wurde am 15.10.2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 162992 eingetragen und wird von Geschäftsführer Ruhi Sarikaya geleitet.
Geschäftszweige und Dienstleistungen der HSS – Hanse GmbH

Die HSS – Hanse GmbH bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an, darunter Bewachungsdienstleistungen gemäß §34a Gewerbeordnung (GewO), Personaldienstleistungen, Gebäudereinigung, Logistik, Baustellenlogistik, Serviceleistungen sowie Arbeiten im Raumausstatterhandwerk und Trockenbau.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, bestellt. Um die finanzielle Lage und das Vermögen des Unternehmens zu sichern, wurden mehrere Maßnahmen ergriffen:

Verfügungsbeschränkung: Die HSS – Hanse GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies stellt sicher, dass die Vermögenswerte des Unternehmens während des Verfahrens geschützt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der HSS – Hanse GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Drittschuldnern der HSS – Hanse GmbH ist es untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die HSS – Hanse GmbH, wie z.B. Vollziehungen von Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Schritte dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherstellung einer geordneten Verfahrensführung bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Hamburg, 15.10.2024

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