Im Insolvenzverfahren über die BoBali GmbH mit Sitz in der Grünewaldstraße 11/1, 72336 Balingen, vertreten durch die Geschäftsführer Ruben und Sandra Borrmann, hat das Amtsgericht Hechingen am 15. Oktober 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet (Az.: 10 IN 309/24). Damit sollen nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der BoBali GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhindert werden.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt. Er wird in dieser Funktion die finanziellen und operativen Geschäfte der BoBali GmbH überwachen, um das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Die Verfügungsrechte über die Vermögenswerte der BoBali GmbH wurden stark eingeschränkt; alle Transaktionen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Umfang der Maßnahmen
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die BoBali GmbH, mit Ausnahme unbeweglicher Güter, vorübergehend untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Zudem ist es dem Unternehmen verboten, über seine Bankkonten und Forderungen ohne Genehmigung zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befugnis, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Die Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der Insolvenzverwalter Dr. Riegger ist berechtigt, die Geschäftsräume der BoBali GmbH zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einblick in die Geschäftsunterlagen zu nehmen. Darüber hinaus wurde er als Sachverständiger beauftragt, um festzustellen, ob die Vermögenswerte der BoBali GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens decken und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hechingen kann binnen zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Hechingen einzulegen. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine einfache E-Mail reicht jedoch nicht aus.
Betroffene und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten und den rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich auf der Website www.ejustice-bw.de.