Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Flux MES GmbH mit Sitz in der Heinrich-Hertz-Straße 1, 74196 Neuenstadt, hat das Amtsgericht Heilbronn am 16. Oktober 2024, um 11:00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 20 IN 1014/24 registriert. Die Flux MES GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Sinn, wird in diesem Verfahren von der Anwaltskanzlei Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Stuttgart, vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Krapohl aus Stuttgart bestellt. Mit dieser Maßnahme wird die Verfügungsmacht der Schuldnerin erheblich eingeschränkt. Jegliche Verfügungen über das Vermögen der Flux MES GmbH bedürfen ab sofort der Zustimmung des Insolvenzverwalters. Diese Regelung soll verhindern, dass durch eigenständige Maßnahmen der Schuldnerin die Vermögenswerte geschmälert oder die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus ist es der Flux MES GmbH verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht nun vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Herr Krapohl ist außerdem befugt, eingehende Gelder zu verwalten und Sonderkonten einzurichten, um die finanziellen Mittel der Gesellschaft zu sichern. Weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind vorerst ausgesetzt, um eine potenziell nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Flux MES GmbH zu verhindern.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Flux MES GmbH zu überwachen, zu sichern und zu bewerten, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem ist er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Möglichkeit einer Fortführung des Unternehmens besteht. Rechtsanwalt Krapohl hat das Recht, die Geschäftsräume der Flux MES GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist verpflichtet, ihm uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsbüchern zu gewähren und sämtliche relevanten Auskünfte zu erteilen.
Hinweis und Rechtsbehelfsbelehrung
Der vollständige Beschluss sowie Informationen zur Einlegung einer Beschwerde gegen diese Entscheidung können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Heilbronn eingesehen werden. Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Heilbronn eingereicht werden und ist sowohl für die Schuldnerin als auch für Gläubiger möglich, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln.
Das Amtsgericht Heilbronn informiert auf der Website www.ejustice-bw.de über die Voraussetzungen für die Einreichung elektronischer Dokumente im Rahmen des Verfahrens. Einfache E-Mails sind dabei nicht zulässig.
Diese vorläufige Maßnahme dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse und ermöglicht es dem Insolvenzgericht, eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu treffen.