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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elektrotec-Rehder GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elektrotec-Rehder GmbH mit Sitz am Suerhoper Koppelweg 31, 21244 Buchholz in der Nordheide, hat das Amtsgericht Tostedt am 16. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme, registriert unter dem Aktenzeichen 22 IN 135/24, erfolgte auf Antrag des Unternehmens, das von Geschäftsführer Sven Rehder vertreten wird.
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Elektrotec-Rehder GmbH nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Die Verfügungsmacht über das Vermögen des Unternehmens wird somit erheblich eingeschränkt, um die finanziellen Interessen der Gläubiger zu schützen und mögliche Vermögensverluste zu vermeiden.

Dr. Wolgast ist außerdem berechtigt, Bankguthaben sowie andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Zahlungen zu verwalten. Drittschuldner sind angewiesen, alle Zahlungen ab sofort nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Ziel und Aufgabe der vorläufigen Verwaltung

Die Anordnung dieser vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Elektrotec-Rehder GmbH zu sichern, während das Amtsgericht prüft, ob die Voraussetzungen für ein endgültiges Insolvenzverfahren vorliegen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem den finanziellen Zustand des Unternehmens bewerten und herausfinden, ob das vorhandene Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann.

Dr. Wolgast hat das Recht, die Geschäftsräume der Elektrotec-Rehder GmbH zu betreten und Einsicht in sämtliche Geschäftspapiere zu nehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm volle Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Elektrotec-Rehder GmbH oder jeder betroffene Gläubiger binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tostedt einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gegeben werden. Zudem ist die Beschwerde zu unterzeichnen und die angefochtene Entscheidung genau zu bezeichnen.

Diese vorläufige Maßnahme des Amtsgerichts Tostedt stellt sicher, dass das Vermögen der Elektrotec-Rehder GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt und erhalten bleibt.

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