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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Communikom Mainz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Communikom Mainz GmbH, ansässig in der Große Bleiche 15, 55116 Mainz, hat das Amtsgericht Mainz am 15. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 280 IN 128/24 registriert. Die GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Malick Eisenblätter aus Wiesbaden, unterliegt nun Beschränkungen in der Verfügung über ihr Vermögen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Communikom Mainz GmbH zu sichern und zu verwalten. Ab sofort dürfen Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dr. Schiebe ist über seine Kanzlei in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, erreichbar und kann per Telefon, Fax oder E-Mail kontaktiert werden.
Auswirkungen und Anweisungen an Drittschuldner

Gläubiger und andere Zahlungspflichtige der Communikom Mainz GmbH werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses und direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erhalten bleibt und schützt die Interessen der Gläubiger.
Einsicht und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz zur Einsicht bereit. Die Communikom Mainz GmbH und ihre Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen, wenn sie den Beschluss anfechten möchten. Diese Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Mainz einzureichen oder kann alternativ zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Für detaillierte Informationen und Auskünfte zu den Rechtsmitteln sowie den Datenschutzbestimmungen können Betroffene die Webseite des Amtsgerichts Mainz besuchen oder auf Wunsch eine gedruckte Version der Datenschutzerklärung anfordern.

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