Aktenzeichen: 67a IN 283/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Caféhaus Besch GmbH, ansässig in der Rothenbaumchaussee 137, 20149 Hamburg, am 14. Oktober 2024 um 11:23 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 70416 eingetragen ist, wird von der Geschäftsführerin Angelika Besch geleitet. Die Caféhaus Besch GmbH betreibt Cafés und Restaurants und stellt Bäckerei- und Konditoreiwaren her, die sie auch im Einzelhandel vertreibt.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yvonne van Dongen bestellt, die ihren Kanzleisitz am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, hat. Mit dieser Maßnahme soll die finanzielle Stabilität des Unternehmens gesichert und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglicht werden.
Anordnungen des Gerichts
Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Alle Verfügungen der Caféhaus Besch GmbH über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte veräußert oder belastet werden, die für das Verfahren relevant sind.
Einzug von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung dieser Gelder einzurichten. Drittschuldner werden angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zwangsvollstreckungsstopp: Es wurde beschlossen, sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Caféhaus Besch GmbH einzustellen, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits laufende Vollstreckungen werden vorübergehend ausgesetzt, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen.
Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Gläubiger und sollen verhindern, dass das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter gemindert wird.
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2024