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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BFS-Ruhr GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der BFS-Ruhr GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 184485 und mit Sitz in der Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf, wurde die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Amtsgericht Hamburg traf diese Entscheidung am 15. Oktober 2024, um 11:43 Uhr (Az.: 67a IN 241/24).
Hintergrund und Tätigkeitsfeld der BFS-Ruhr GmbH

Die BFS-Ruhr GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emre Burhan, ist in zahlreichen Bereichen der Immobilienwirtschaft aktiv. Ihr Geschäftszweig umfasst den Handel und die Vermittlung von Immobilien, Bauprojekten und Bestandsobjekten sowie die Entwicklung und Vermittlung von Bauaufträgen. Darüber hinaus befasst sich das Unternehmen mit der Beratung und Planung von Innenraumgestaltungen, der Projektentwicklung, dem Portfoliomanagement, dem Asset Management sowie dem Großhandel mit Elektronik- und Mobilfunkzubehör.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Michael Merath bestellt, der die BFS-Ruhr GmbH in dieser Phase der Insolvenz betreuen wird. Dipl.-Kfm. Merath, dessen Kanzlei sich im Mittelweg 9, 20148 Hamburg befindet, übernimmt die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und weitere finanzielle Maßnahmen zu überwachen.
Umfang der Maßnahmen

Im Zuge der Anordnung sind Verfügungen der BFS-Ruhr GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Weiterhin wurden den Drittschuldnern der BFS-Ruhr GmbH Zahlungen an die Schuldnerin untersagt; sämtliche Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

Zudem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die BFS-Ruhr GmbH – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – ausgesetzt. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art werden einstweilen eingestellt, um das Unternehmensvermögen vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.

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