Aktenzeichen: 2 IN 2116/24
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Industrieservice GmbH, ansässig in der Neckarauer Straße 106-116, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Fikri Sarisoy, hat das Amtsgericht Mannheim am 16. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die AS Industrieservice GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Handelsregister-Nummer HRB 744954, sieht sich damit bis auf Weiteres in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Sicherung des Vermögens und Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag wurden umfassende Maßnahmen getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Bauer mit Kanzleisitz in der Daimlerstraße 32, 68526 Ladenburg, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich ist dem Unternehmen verboten, eigenständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse gehen nun auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der damit auch ermächtigt ist, Forderungen der AS Industrieservice GmbH einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Auflagen und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Neben der Vermögenssicherung hat der vorläufige Insolvenzverwalter den Auftrag, die wirtschaftliche Lage der AS Industrieservice GmbH zu überwachen und zu prüfen, ob das verbleibende Vermögen die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens abdeckt. In diesem Rahmen kann der Insolvenzverwalter Sonderkonten eröffnen und Masseverbindlichkeiten zur Kontoführung eingehen.
Die Drittschuldner der AS Industrieservice GmbH werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zusätzlich ist Rechtsanwalt Bauer berechtigt, die Geschäftsräume der GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihm Einblick in die Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und alle notwendigen Informationen zur Sicherung des Vermögens zu übermitteln.
Weitere Maßnahmen und Hinweis
Das Gericht hat Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit diese keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, vorläufig ausgesetzt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt.
Die betroffenen Parteien haben das Recht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Diese kann schriftlich beim Amtsgericht Mannheim erfolgen. Für die Einreichung von elektronischen Dokumenten gelten spezielle Anforderungen an die Authentifizierung und Übermittlung, die detailliert auf der Website des Justizportals Baden-Württemberg erläutert werden.
Für nähere Informationen und zur Einsichtnahme in die Entscheidung steht die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mannheim zur Verfügung.