Aktenzeichen: 80 IN 727/24
Das Amtsgericht Bochum hat am 15. Oktober 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die A & J 2. Dienstleistung GmbH, Resser Str. 37, 44653 Herne, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20459 eingetragen ist und von Geschäftsführer Klaus-Peter Arns vertreten wird, steht nun unter der vorläufigen Verwaltung von Rechtsanwältin Dorothee Madsen mit Kanzleisitz in der Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Beschränkungen und Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin durchgeführt werden. Dies dient dazu, das verbleibende Vermögen der A & J 2. Dienstleistung GmbH zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, auf die Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin zuzugreifen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zahlungsverbot und Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
Die Drittschuldner wurden angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Weiterhin sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die sich gegen bewegliche Vermögenswerte richten, untersagt und bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Lage der Schuldnerin stabilisieren, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens trifft.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum einsehbar. Beteiligte und Gläubiger haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung sollen mögliche Gläubigerinteressen geschützt und eine Grundlage für das anstehende Insolvenzverfahren geschaffen werden.