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Insolvenzverfahren Bäuml & Herden GmbH: Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren
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Insolvenzverfahren Bäuml & Herden GmbH: Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäuml & Herden GmbH, Lärchenweg 10, 97618 Unsleben, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Herden, hat das Amtsgericht Schweinfurt (Aktenzeichen: IN 51/22) weitere Schritte zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen festgelegt. Die Bäuml & Herden GmbH, eingetragen unter der Register-Nr. HRB 6915 beim Amtsgericht Schweinfurt, befindet sich im fortlaufenden Insolvenzverfahren.
Prüfung der Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren

Das Insolvenzgericht hat beschlossen, die bis zum 6. November 2024 angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es den Gläubigern und weiteren Beteiligten, ihre Widersprüche schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Frist zur Einreichung etwaiger Widersprüche endet am 28. November 2024.
Einsichtnahme und Widerspruchsrecht der Gläubiger

Die Forderungen werden zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt niedergelegt. Gläubiger, die der Forderungsanmeldung widersprechen möchten, haben bis zum Ablauf der genannten Frist die Möglichkeit, ihren Widerspruch schriftlich geltend zu machen. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch eingegangen ist, gelten automatisch als festgestellt und sind damit im weiteren Verlauf des Verfahrens anerkannt.

Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass Gläubiger keine separate Benachrichtigung erhalten, wenn ihre Forderungen ohne Einwände festgestellt wurden.

Für detaillierte Einblicke und zur Einsichtnahme in die Anmeldetabelle sowie die jeweiligen Anmeldeunterlagen steht die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt den Beteiligten zur Verfügung.

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