Aktenzeichen: 66 IN 124/24
Das Amtsgericht Norderstedt hat am 2. Oktober 2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Kalten GmbH mit Sitz in der Kieler Straße 30, 24568 Kaltenkirchen, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Taner Erdagi vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 21503 KI eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Maletzky, mit Kanzleisitz am Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg, bestellt. Dieser übernimmt die Überwachung des Unternehmensvermögens, um sicherzustellen, dass es bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts keiner nachteiligen Veränderung unterliegt.
Anordnungen des Gerichts
Die Verfügungen der Kalten GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Unter diese Anordnung fallen auch Maßnahmen wie die Einziehung offener Forderungen. Dies bedeutet, dass alle finanziellen Transaktionen des Unternehmens unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters stehen, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder kann bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Auch elektronische Einreichungen sind zulässig, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten und über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.
Amtsgericht Norderstedt, 02.10.2024