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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Allmetron GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Kempten (Allgäu), Aktenzeichen: IN 498/24

Das Amtsgericht Kempten hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Allmetron GmbH, ansässig in der Porschestraße 4, 87437 Kempten, die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Christian Vocht und Frederik Dennis Walter vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 14553 beim Amtsgericht Kempten eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung des Vermögens und zur Überwachung sämtlicher finanzieller Transaktionen wurde am 15.10.2024 um 10:00 Uhr Rechtsanwalt Wolfgang Müller als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bodmanstraße 7 in Kempten, und er ist erreichbar unter der Telefonnummer +49(831)960 887-0.
Auflagen und Maßnahmen

Im Rahmen des Beschlusses wurden folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Allmetron GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögenswerte verfügen. Dies betrifft auch die Einziehung von Forderungen. Ziel ist es, unberechtigte Verfügungen zu verhindern und die Vermögenswerte zu sichern.

Ermächtigung zur Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen im Namen der Allmetron GmbH einzuziehen. So soll der Fortbestand des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden.

Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Verfügungen gegen die Allmetron GmbH, die sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen, werden einstweilen eingestellt. Dies dient dem Schutz des schuldnerischen Vermögens und der geordneten Durchführung des Verfahrens.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass einfache E-Mails den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen – elektronisch eingereichte Rechtsmittel müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten einzusehen und wird im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht. Im Falle einer Ablehnung des Insolvenzantrags wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung gelöscht.

Amtsgericht Kempten, 15.10.2024

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