Amtsgericht Gera, Aktenzeichen: 8 IN 206/23
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ADNOVUMTechnologies GmbH, ansässig in der Altenburger Straße 31, 04617 Rositz, vertreten durch den Geschäftsführer Erhard Hans Erich Schlüter, hat das Amtsgericht Gera einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 209493 beim Amtsgericht Jena eingetragen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Am 07.10.2024 wurden die mit Beschluss vom 29.06.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen umfassten wesentliche Regelungen zum Schutz des Unternehmensvermögens, darunter:
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Die zuvor eingesetzte vorläufige Insolvenzverwaltung ist beendet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, der bis dato für die Überwachung und Sicherung des Vermögens verantwortlich war, ist abberufen.
Zustimmungsvorbehalt: Die Aufhebung betrifft auch den Zustimmungsvorbehalt, der festlegte, dass die ADNOVUMTechnologies GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen konnte.
Einstellung der Zwangsvollstreckung: Alle Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, die bis dahin ausgesetzt wurden, können nun wieder aufgenommen werden, sofern keine weiteren Gerichtsbeschlüsse dies verhindern.
Postsperre: Die ebenfalls verhängte Postsperre, die die Kontrolle über die Postsendungen der Gesellschaft zum Ziel hatte, wurde ebenfalls aufgehoben.
Diese Aufhebungen sind als wesentlicher Schritt im Verfahren zu werten und zeigen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ADNOVUMTechnologies GmbH neu bewertet wurden.
Weitere Schritte im Verfahren
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass das Verfahren sich nun in einer neuen Phase befindet. Ob und wie die ADNOVUMTechnologies GmbH fortbesteht, hängt von den weiteren Entscheidungen des Gerichts ab. Die vollständige Entscheidung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Gera einsehbar.
Amtsgericht Gera, 07.10.2024