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Insolvenzantrag der KR Consulting GmbH abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 61 IN 179/23 – Amtsgericht Duisburg

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KR Consulting GmbH, ansässig in der Knappenstraße 72, 46047 Oberhausen, ist am 15. Oktober 2024 eine entscheidende Entwicklung eingetreten. Der Insolvenzantrag wurde vom Amtsgericht Duisburg rechtskräftig mangels Masse abgewiesen.
Hintergrund der Entscheidung

Die KR Consulting GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31710, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Adnan Rovcanin vertreten. Das Unternehmen hatte zuvor einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, da offenbar finanzielle Schwierigkeiten bestanden. Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse hat das Gericht jedoch festgestellt, dass die noch vorhandenen Mittel nicht ausreichend sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Folgen der Abweisung mangels Masse

Mit der rechtskräftigen Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Insolvenzverfahren damit beendet. Die verbleibenden Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchzusetzen, da keine Mittel vorhanden sind, die für eine geordnete Abwicklung verwendet werden könnten. Die KR Consulting GmbH muss sich somit mit den verbleibenden Vermögenswerten und eventuellen Rechtsfolgen außerhalb des Insolvenzverfahrens auseinandersetzen.

Diese Entscheidung markiert das Ende des Insolvenzverfahrens und bedeutet für die Gläubiger, dass eine vollständige oder teilweise Befriedigung ihrer Forderungen nicht gewährleistet ist. Weitere juristische Schritte stehen den Gläubigern jedoch noch offen, sollten sie alternative rechtliche Maßnahmen gegen die KR Consulting GmbH ergreifen wollen.

Amtsgericht Duisburg, 15.10.2024

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