Aktenzeichen: 25 IN 50119/24
Das Amtsgericht Kiel hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Insynergy GmbH, ansässig in der Frauenhoferstraße 13, 24118 Kiel, am 14. Oktober 2024 um 12:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Thomas Lendzian, vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 9995 KI eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Niklas Marwedel, mit Kanzleisitz in der Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt. Mit der Bestellung wird sichergestellt, dass das Vermögen der Insynergy GmbH vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird. Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Forderungen durch die Insynergy GmbH.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit ihrer Zustellung oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei Tage vergangen sind.
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Elektronische Dokumente sind ebenfalls zulässig, müssen jedoch die entsprechenden Anforderungen an die elektronische Signatur erfüllen. Eine einfache E-Mail genügt dabei nicht.
Amtsgericht Kiel, 14.10.2024
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