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Vorläufige Insolvenzverwaltung für dii. WD 2.1 Immobilien GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 455/24

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. Oktober 2024 um 11:28 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der dii. WD 2.1 Immobilien GmbH & Co. KG, ansässig in der Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden, angeordnet. Die Antragstellerin wird vertreten durch die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, die im Handelsregister München unter HRB 164846 eingetragen ist, und durch ihren Geschäftsführer Herrn Hasselbring.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte bestellt, dessen Kanzlei in der Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, ansässig ist. Ab sofort sind Verfügungen der dii. WD 2.1 Immobilien GmbH & Co. KG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz und der Sicherung der Vermögenswerte, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden alle Drittschuldner der dii. WD 2.1 Immobilien GmbH & Co. KG aufgefordert, künftige Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Antragstellerin zu.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin oder ein Gläubiger, falls die internationale Zuständigkeit bestritten wird, eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden.

Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Falls die Beschwerde nur teilweise erfolgt, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 14.10.2024

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