Aktenzeichen: 36b IN 6528/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der bUnit GmbH, mit Sitz in der Karmeliterweg 9, 13465 Berlin, am 14. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die bUnit GmbH wird durch ihren Geschäftsführer René Neumann vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 245236 eingetragen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Gärtner ernannt, dessen Kanzlei sich in der Paderborner Straße 2, 10709 Berlin, befindet. In dieser Funktion übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Ab sofort dürfen Verfügungen der bUnit GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll verhindern, dass es zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage kommt.
Zusätzlich wurden folgende Anordnungen getroffen:
Zwangsvollstreckungsstopp: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Vermögen der Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, werden untersagt und bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Einschränkungen für Drittschuldner: Den Schuldnern der bUnit GmbH ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin direkt zu leisten. Stattdessen sind diese nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Kontrolle der Vermögenswerte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung dieser Gelder einzurichten. Darüber hinaus erhält er Zugang zu den Geschäftsräumen und betrieblichen Einrichtungen der bUnit GmbH und kann Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere verlangen.
Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Vermögensinteressen der Gläubiger und sollen die geordnete Durchführung des Insolvenzverfahrens sicherstellen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung eingelegt werden. Die Beschwerde kann auch über eine öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de geltend gemacht werden. Alternativ sind elektronische Einreichungen zulässig, sofern diese die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur enthalten.
Amtsgericht Charlottenburg, 14.10.2024