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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

851 Js 10559/​24

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 05.06.2024, Az.: 851 Js 10559/​24 wurde die selbständige Einziehung gemäß 76a Abs. 1 StGB in Höhe von 11.000,00 Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbetroffene stellte ihr Konto unbekannten Tätern als Durchlaufkonto zu Verfügung. Unbekannt gebliebene Täter veranlassten am 12.03.2024 aus Deutschland über ein anderes Konto, welches wohl auch schon mittels „Love-Scamming“ als Durchlaufkonto genutzt wurde, eine Zahlung von 11.000,00 Euro. Von dort sollten die Gelder an Dritte weitergeleitet werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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