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Sicherungsmaßnahmen für ALTAY Baustahlarmierung UG im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 116 IN 7/24

Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ALTAY Baustahlarmierung UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Reinhard-Schiestel-Straße 23, 66450 Bexbach, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 104571 eingetragen ist und durch den Geschäftsführer Mehmet Altay vertreten wird, ist im Bereich der Baustahlarmierung tätig.

Die Sicherungsmaßnahmen, die ursprünglich am 30. April 2024 zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft verhängt worden waren, wurden durch Beschluss vom 10. Oktober 2024 außer Kraft gesetzt. Damit kann die ALTAY Baustahlarmierung UG wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen.

Amtsgericht Saarbrücken, 10.10.2024

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