Aktenzeichen: 12 IN 92/24
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Klaus Dieter Hartmann Speditionsgesellschaft mbH, ansässig am Kimmelhorstweg 32, 67547 Worms und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 11341, wurde am 11. Oktober 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegt Klaus Dieter Hartmann, der ebenfalls am Kimmelhorstweg 32, 67547 Worms ansässig ist.
Das Amtsgericht Worms hat Rechtsanwältin Sylvia Rhein, mit Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Klaus Dieter Hartmann Speditionsgesellschaft mbH ab sofort nur noch Verfügungen über ihr Vermögen tätigen kann, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin dem zustimmt. Zudem sind sämtliche Schuldner des Unternehmens aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder, im Falle einer Rüge der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, von jedem Gläubiger durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms oder über das elektronische Gerichtspostfach einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zur Niederschrift gegeben werden. Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Falls die Anfechtung nur teilweise erfolgen soll, ist der genaue Umfang zu erläutern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Datenschutzhinweis
Informationen zu den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 43 Landesdatenschutzgesetz sind auf der Website des Amtsgerichts Worms unter www.agwo.justiz.rlp.de verfügbar. Diese Informationen können auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Amtsgericht Worms, 11.10.2024