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BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl auf fips-finance.com

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor der Nutzung der Webseite fips-finance.com gewarnt. Auf dieser findet das Unternehmen FIPS Finance & Development ungenehmigten Vertrieb von Finanzdienstleistungen in Deutschland statt. FIPS Finance & Development operiert ohne die erforderliche BaFin-Zulassung und entzieht sich somit der gesetzlichen Aufsicht im Finanzmarkt.

Ein besonderes Risiko ergibt sich durch die irreführende Darstellung auf fips-finance.com, wo fälschlich behauptet wird, dass das Unternehmen in Österreich registriert sei. Diese falsche Behauptung ist als Identitätsmissbrauch einzustufen, da die Webseitenbetreiber den Namen eines real existierenden Unternehmens missbrauchen, um Vertrauen zu erschleichen und Verbraucher*innen zu täuschen. Es besteht keine Verbindung zwischen dem auf der Webseite genannten und dem im österreichischen Firmenregister eingetragenen Unternehmen.

In Deutschland ist es zwingend notwendig, dass Anbieter von Finanzdienstleistungen eine BaFin-Genehmigung besitzen, um legal operieren zu können. Diese Genehmigung sichert, dass die Anbieter die zum Schutz der Verbraucher geltenden Regelungen beachten und unter der Aufsicht der BaFin stehen. Ohne diese Erlaubnis agierende Unternehmen umgehen wichtige Schutzvorschriften und stellen ein hohes Risiko für Anleger dar.

Die BaFin empfiehlt dringend, die Seriosität von Anbietern, insbesondere bei ausländischen oder ausländisch wirkenden Unternehmen, kritisch zu prüfen und vor jeglichen Investitionen oder Geschäftsbeziehungen deren Zulassung durch die BaFin zu verifizieren. Die Unternehmensdatenbank der BaFin kann dabei eine wertvolle Recherchequelle sein.

Die Nutzung der Webseite fips-finance.com wird ausdrücklich abgeraten. Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass Investments bei nicht zertifizierten Anbietern mit dem Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals verbunden sind, da solche Anbieter häufig keinen Einlagenschutz oder ähnliche Sicherheiten bieten.

Diese Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welcher der BaFin das Recht gibt, vor nicht lizenzierten Aktivitäten zu warnen. Die BaFin setzt sich weiterhin dafür ein, Verbraucher*innen vor unregulierten und potenziell betrügerischen Finanzangeboten zu schützen.

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