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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hotel Sonne GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 IN 132/24

Am 11.10.2024 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Sonne GmbH, Hauptstraße 16, 76776 Neuburg am Rhein, umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter HRB 31788 eingetragen ist und durch Geschäftsführerin Albena Angelova vertreten wird, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Haspel, Hermann-Staudinger-Straße 2, 76829 Landau in der Pfalz, bestellt. Herr Haspel ist unter der Telefonnummer 06341 – 51020 und per Fax unter 06341-510229 erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Hotel Sonne GmbH zu sichern und zu überwachen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der Hotel Sonne GmbH angeordnet:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Hotel Sonne GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor Gläubigerzugriffen und ermöglicht eine geordnete Abwicklung.

Beschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Hotel Sonne GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Anordnung stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse stattfinden und dass alle finanziellen Transaktionen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden müssen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Die Begründung von Masseverbindlichkeiten, d.h. neue Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Insolvenzmasse, ist nur mit Einzelermächtigung des Gerichts möglich. Diese Maßnahme dient der Kontrolle über finanzielle Verpflichtungen und der Vermeidung von Verbindlichkeiten, die die Insolvenzmasse belasten könnten.

Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Hotel Sonne GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Sie sind angewiesen, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und zentral verwaltet werden.

Fortführung des Unternehmens: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Betrieb der Hotel Sonne GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden. Sollte eine Stilllegung notwendig sein, bedarf diese der Zustimmung des Insolvenzgerichts (§ 22 Abs. 2 InsO).

Sicherung von Arbeitsverhältnissen: Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Schuldnerin. Jedoch bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies schützt die Arbeitnehmerinteressen und gewährleistet eine Kontrolle über personelle Entscheidungen.

Schutz von Betriebsgegenständen: Es wird angeordnet, dass Betriebsgegenstände, die der Fortführung des Unternehmens dienen und von erheblicher Bedeutung sind, nicht von Gläubigern verwertet oder eingezogen werden dürfen. Diese Gegenstände können zur Fortführung des Betriebs eingesetzt werden, soweit dies notwendig ist (§ 169 InsO).

Einsicht und Auskunftspflicht: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Hotel Sonne GmbH zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Herrn Haspel Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und ihm auf Verlangen relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Befugnisse dienen der vollständigen Aufklärung der Vermögensverhältnisse und der Sicherung der Insolvenzmasse.

Verzeichnis von Vermögenswerten und Gläubigern: Die Schuldnerin ist aufgefordert, unverzüglich ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva sowie ein Gläubigerverzeichnis mit detaillierten Angaben zu den bestehenden Verbindlichkeiten vorzulegen. Die Richtigkeit dieser Angaben kann vom Insolvenzgericht an Eides statt verlangt werden (§ 98 InsO).

Eröffnung eines Sonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, auf das alle Gelder im Zusammenhang mit der Insolvenzmasse eingezahlt werden. Diese Maßnahme dient der klaren Trennung und Transparenz in der Verwaltung der Finanzmittel.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz können die Schuldnerin und die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz, einzureichen oder elektronisch über das Gerichtspostfach zu übermitteln. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Elektronische Einreichung

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten finden sich auf der Website des Gerichts.

Fazit und Ausblick

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Hotel Sonne GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gesichert werden. Rechtsanwalt Stephan Haspel wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und sicherstellen, dass die Insolvenzmasse bewahrt bleibt. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und gewährleisten eine geordnete Verwaltung im Vorfeld eines möglichen Insolvenzverfahrens.

Amtsgericht Landau in der Pfalz
11.10.2024
Aktenzeichen: 3 IN 132/24

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